Unter einer Gesetzmäßigkeit versteht man eine stabile Abhängigkeit zwischen den betrachteten Objekten, Erscheinungen oder Prozessen. Eine Gesetzmäßigkeit wird als allgemein systemisch bezeichnet, wenn sie Systemen unterschiedlicher Natur und unterschiedlicher Zweckbestimmung eigen ist.
Gesetzmäßigkeiten des Funktionierens und der Entwicklung von Systemen (Gesetzmäßigkeiten von Systemen) sind allgemeine systemische Gesetzmäßigkeiten, die die grundlegenden Merkmale des Aufbaus, des Funktionierens und der Entwicklung komplexer Systeme kennzeichnen.
1. Gesetzmäßigkeiten der Ganzheit und Additivität
- Ganzheit bzw. Emergenz
- Fortschreitende Systematisierung
- Fortschreitende Faktorisierung
- Additivität
2. Gesetzmäßigkeiten der Zielbildung
- Die Abhängigkeit des Verständnisses und der Formulierung eines Ziels vom Stadium der Erkenntnis des Objekts (Prozesses) und von der Zeit.
- Die Abhängigkeit des Ziels von äußeren und inneren Faktoren.
- Die Möglichkeit und Notwendigkeit, die Aufgabe der Formulierung eines verallgemeinerten (übergeordneten, globalen) Ziels auf die Aufgabe seiner Strukturierung zurückzuführen.
- Gesetzmäßigkeiten der Bildung von Zielstrukturen.
3. Gesetzmäßigkeiten der hierarchischen Ordnung
- Hierarchie
- Kommunikativität
4. Gesetzmäßigkeiten der Systemrealisierbarkeit
- Äquifinalität
- Ashbys Gesetz der erforderlichen Vielfalt
- Fleishmans Prinzip der potenziellen Realisierbarkeit
5. Gesetzmäßigkeiten der Systementwicklung
- Selbstorganisation
- Historizität